Geh ma’ telefonieren
Vielleicht hätte ich tatsächlich noch 4-8 Wochen mit meinem Anruf bei der Hamburger Bezirksdirektion der GEMA warten sollen? “Das Internet ist für die Bezirksdirektion noch neu. Bisher war München dafür zuständig“, so die ebenso nette wie suboptimal informiert wirkende Dame vom Amt. Doch die gute Nachricht zuerst. Die einzigen mp3 Dateien, die ich noch auf retroheadz.de habe, sind alte Aufnahmen vom Loveboat. Da ich weiß, das der Captain nicht in der GEMA oder sonst einer Verwertungsgesellschaft Mitglied ist und er der alleinige Urheber der Songs ist, hab’ ich die nette Frau von der GEMA gebeten für mich zu prüfen ob es sich damit um nicht-meldepflichtige Musik handelt. Sie notierte sich seinen Namen, fragte zur Sicherheit nochmal nach ob er eventuell einer österreichischen Verwertungsgesellschaft angehört (warum auch immer, egal) und damit ist der Drops hoffentlich gelutscht. Weit unbefriedigender waren die Antworten auf meine Fragen bezüglich der 70,– Euro Lizenz.
Ich wollte u.a. wissen ob die 70,– Euro für eine Pauschallizenz gelten und wenn nicht, welche Einschränkungen zu beachten sind. Zuerst kam die Antwort, das die Lizenz dafür gedacht ist Musik auf seiner Webseite einstellen zu dürfen. Aha. Und die Beschränkung? Das gelte natürlich nur für private nicht-kommerzielle Webseiten. Okay, soweit auch so klar. Gibt es eine Begrenzung, zeitlich oder die Menge der angebotenen Musikdateien? Ja, also 10 Minuten…
Das ließe sich jetzt noch beliebig lang fortsetzen. Jedenfalls bat ich darum, sich im Haus doch mal umzuhören, ob es einen Mitarbeiter gibt, für den das Internet nicht mehr ganz so neu ist und der mir konkret u.a. die Frage beantworten kann: Von welchem Lizenzvertrag über 70,– Euro/p.a. ist in dem Brief der GEMA die Rede? Ich konnte diese Summe bisher nur in einem Lizenzvertrag für “Hintergrundmusik” auf einer Webseite finden und zwar für
III. Vereine, nicht-gewerbliche Institutionen und gewerbliche Unternehmen mit begrenztem Musiknutzungsumfang
1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Vereine, nicht-gewerbliche Institutionen und gewerbliche Unternehmen unterhalten oder unterhalten lassen, die in einfacher Weise Musik zur Information und Präsentation beinhalten und einen begrenzten Umfang der Musiknutzung haben.
2. Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires € 70,00 pro Jahr, € 19,30 vierteljährlich sowie € 7,00 monatlich, beschränkt auf Zugriffe mit Musiknutzung von bis zu 25.000 im Jahr, 6.250 vierteljährlich sowie 2.080 monatlich.
[Quelle: GEMA Tarif VR-W 1 PDF]
Für private Websites, von denen auch im Brief der GEMA die Rede ist, gibt’s die Hintergrundmusik bereits für 25,– Euro.
II. Private Websites
1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang zur Information und Präsentation unterhalten oder unterhalten lassen.
2. Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires € 25,00 pro Jahr, € 6,90 vierteljährlich sowie € 2,50 monatlich, beschränkt auf Zugriffe mit Musiknutzung von bis zu 2.000 Zugriffe im Jahr, bis zu 500 Zugriffe vierteljährlich sowie 170 Zugriffe monatlich.
[Quelle: GEMA Tarif VR-W 1 PDF]
Der Unterschied liegt einzig in den Zugriffen. Ich wüßte allerdings keinen Trick um meine Website so geschickt zu verstecken, um nur 2000 Zugriffe im Jahr zu generieren. Ausser ich nehme die Seite für 11 Monate des Jahres vom Netz. Okay, also gelte ich als Verein. Kein Wort davon im Brief und auch die Dame am Telefon konnte mir das nicht wirklich erklären. Endgültig in Erklärungsnotstand geriet sie dann bei der Frage, ob mit der Formulierung “mit Musik unterlegt” tatsächlich Hintergrundmusik gemeint sei und was denn, technisch gesprochen, Hintergrundmusik auf einer Website sei. Für Hörbeispiele und Prelistening gelten nämlich wieder andere, teurere, Tarife…
Immerhin wurde mir zugesagt, das sich jemand von der Bezirksdirektion bei mir melden würde, was dann tatsächlich wenige Stunden drauf in Form einer Mail auch geschah. Mir wurde zwar mitgeteilt, das nicht für alle Fragen, die die Musiknutzung im Internet betreffen, die Bezirksdirektion zuständig ist, aber ich könne mich zunächst an den in der Mail genannten Kontakt wenden. Also flugs einen kleinen Fragenkatalog zusammengestellt und hingemailt. Dann werd ich die nächsten Tage da nochmal anklingeln. Ich bin gespannt.
Kommentare
10 Kommentare zu “Geh ma’ telefonieren”
Na, dann mal los!
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So oder so ähnlich schrieb ich bereits:
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“Wir haben zwar keine Ahnung, aber davon eine Menge”…
[…] Aber ich wüsste schon gerne … Tut mir leid, das können wir Ihnen auch nicht sagen. Zu Mister Wong […]
Was sind “Zugriffe mit Musiknutzung”? Nur Zugriffe, bei denen auch Musik genutzt wird? Wie soll man das nachweisen? Mit den Serverstatistiken des Providers? Sind die überhaupt rechtsverbindlich?
Was ist eine private Webseite? Ist eine privat betriebene Seite mit Google-Werbung schon kommerziell?
Was ist Hintergrundmusik (wie Boogie schon fragte)?
Wer soll da durchblicken?
Niemand und ich geh sogar soweit, da Absicht zu unterstellen. Denn das Ganze wirklich mal betrachtet, bringt mich zu der Ansicht, dass die nicht mal ansatzweise eine Ahnung haben, was sie da machen. Und das ist äußerst bedenklich. Denn Downloads können nunmal nicht mit dem Tarif für Hintergrundmusik abgegolten werden, da würd ich als Rechteinhaber aber derbst protestieren.
Wenn man böse wäre, könnte man glatt unterstellen, dass die Jungs drauf hoffen, dass möglichst viele diesen “Lizenzvertrag” vor lauter Angst unterschreiben und die Kasse klingelt.
Wär nicht undenkbar, vor allem das man dies auch schon das eine oder andere Mal von Veranstaltern gehört hat, die für Konzerte von Nicht-Mitgliedern zur Kasse gebeten wurden. Und warum? Nur weil vermutet wird…
Huch - die GEMA beantwortet Mails? Wirklich? Und das zügig? Es geschehen noch Zeichen und Wunder…
Oh, moment, nachdem man telefoniert hat - stimmt, dann tun die das in der Regel aber wehe man versucht eine reine Anfrage per Email zu tätigen, das können die nicht.
Ad Astra
[…] Tim hat ja bereits Post von Euch bekommen, ebenso Slidestone und natürlich auch ich. Dazu demnächst mehr auf unserem Blog für Plattenaufleger. […]
[…] Ich denke, die entscheidende Frage ist, wie die Gema mit freien Lizenzen verfährt bzw. ob es mit einer freien Lizenz klar ist, dass ein Stück Gema-frei ist. Außerdem stellt sich noch die Frage, wie die Gema-Vermutung im Internet angewandt wird. Bzw.: Muss man als Internetseitenbetreiber der Gema eine Liste mit den Stücken übermitteln, die sich auf dem eigenen Webspace befinden? Es wird von Fachleuten momentan dazu geraten (via), das so zu machen und auch ich hatte der Gema ja so eine Liste übermittelt. Aber das lässt sich auch alles im Original-Artikel nachlesen, sowie in den Kommentaren dazu und in den Artikeln plus Kommentaren, die als Trackbacks reingeflattert sind. Und Boogie hat noch versucht, was über den/die von der Gema angebotenen Lizenzvertrag/-träge rauszufinden. […]
Müssen danach alle Myspace-Mitglieder GEMA zahlen..?